3. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. August 2006 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Der Beschwerdeführer beantragt, dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei es zur Verbesserung und/oder Ergänzung bzw. Projektänderung zurückzuweisen und mit Auflagen zu versehen. 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte bei der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einen Fachbericht ein. Danach führte es im Beisein der Parteien und in Anwesenheit der OLK einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Die Beteiligten erhielten die