2. Darauf reichte die Beschwerdegegnerin dem FBA ein überarbeitetes Projekt zur Begutachtung ein. Dieser kam am 25. Januar 2006 zum Schluss, dass Volumetrie und Körnung des Projekts der heute vorherrschenden Bebauung des Ortsbildgebietes entsprechen würden, die Abstände genügend seien und das Projekt daher grundsätzlich bewilligungsfähig sei. Die Beschwerdegegnerin reichte am 14. März 2006 bei der Stadt Thun ein neues Baugesuch ein. Gegen dieses Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Die Stadt Thun erteilte mit Gesamtbauentscheid vom 25. Juli 2006 die Baubewilligung.