1. Die Beschwerdegegnerin reichte im September 2005 bei der Stadt Thun ein Baugesuch für den Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit einer offenen Autoeinstellhalle auf der Parzelle Thun Grundbuchblatt Nr. G.________ ein. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 sowie im Perimeter des Ortsbildgebiets O IV „Bächimatt“. Der Fachausschuss für Bau- und Aussenraumgestaltung der Stadt Thun (FBA) lehnte das Projekt vorerst mit der Begründung ab, es entspreche nicht der vorherrschenden Typologie des Quartiers und den Strukturmerkmalen des Ortsbildgebietes.