e) Die Parzelle Matten Grundbuchblatt Nr. C.________ mit dem Bistro H.________ liegt in der Gewerbezone G. Diese ist der ES IV zugeordnet (Art. 43 Abs. 1 Bst. d LSV; ES-Plan der Gemeinde Matten13). Auch die nördlich und südlich an die Parzelle Nr. C.________ angrenzenden Parzellen liegen in der ES IV. Gemäss Zonenplan der Gemeinde gehören die südlich angrenzenden Parzellen zudem zum lärmbelasteten Immissionsgebiet entlang der Autobahn A8. Die östlich (vis-à-vis über die D.________strasse) gelegenen Nachbarparzellen sind alle der ES III zugeordnet. Erst etwas weiter nördlich liegt die Parzelle Matten Grundbuchblatt Nr. I.________, für welche die ES II gilt.