43 LSV zu beachten, welche für die Bauparzelle und die angrenzenden Parzellen gelten:  Die ES I gilt in Zonen mit einem erhöhten Lärmschutzbedürfnis, namentlich in Erholungszonen (Bst. a);  Die ES II gilt in Zonen, in denen keine störenden Betriebe zugelassen sind, namentlich in Wohnzonen sowie Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen (Bst. b);  Die ES III gilt in Zonen, in denen mässig störende Betriebe zugelassen sind, namentlich in Wohn- und Gewerbezonen (Mischzonen) sowie Landwirtschaftszonen (Bst. c);  Die ES IV gilt in Zonen, in denen stark störende Betriebe zugelassen sind, namentlich in Industriezonen (Bst.