Nachdem der Gesuchsteller, Herr G.________ die Pacht im Bistro H.________ per Ende Juli 2006 gekündigt hatte, beteiligte das Rechtsamt mit Verfügung vom 18. August 2006 anstelle von Herrn G.________ neu den Grundeigentümer, Herrn A.________, als Beschwerdegegner am Verfahren. Herr G.________ schied aus dem Verfahren aus. Das Rechtsamt holte beim neuen Beschwerdegegner und bei der Vorinstanz weitere Informationen und Unterlagen ein. Die Parteien erhielten Gelegenheit, Schlussbemerkungen einzureichen. 4. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen