1. Herr A.________ ist Eigentümer der Parzelle Matten Grundbuchblatt Nr. C.________ an der D.________strasse 60. Die Parzelle liegt in der Gewerbezone G. Mit Gesamtentscheid im Sinn von Art. 4 Abs. 1 KoG1 erteilte der Regierungsstatthalter von Interlaken am 19. Dezember 2003 der damaligen Pächterin (E.________ GmbH) folgende Bewilligungen:  die Baubewilligung für die teilweise Umnutzung des Plattenausstellungsraumes in eine Kaffeebar (F.________ Bar) mit max. 30 Sitzplätzen und - im Sinn einer Nebenbestimmung - mit einer beschränkten Öffnungszeit bis 23:00 Uhr;  die Betriebsbewilligung A nach Art.