folgenden zusätzlichen Auflagen bestätigt: a. Das Regenabwasser von der Terrasse muss der Kanalisation zugeführt werden und darf nicht in den Sickerschacht für das Dachwasser eingeleitet werden. b. Ab unterkant der Versickerungsanlage bis zum höchsten Grundwasserspiegel muss die natürlich gewachsene ungestörte vertikale Filterstrecke von mindestens einem Meter strikt eingehalten werden. c. Der Schlammsammler muss einen Innendurchmesser von mindestens 80 cm aufweisen. d. Der Schlammsammler muss mit einem dichten Schachtdeckel ohne Lochung verschlossen werden.