Das vorliegende Verfahren kann auch nicht als aufwändig bezeichnet werden. Es besteht damit keine gesetzliche Grundlage dafür, ihnen ebenfalls eine Parteikostenentschädigung zuzusprechen. III. Entscheid 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die erteilte Gesamtbewilligung mit 15