fenden Ausnahmen abgesehen - der unterliegenden Partei auferlegt. Die Beschwerdeführenden unterliegen mit ihrem Hauptantrag, zusätzliche Auflagen betreffend Baugrubensicherung, Grundwasserstrom und Wasserqualität zu verfügen und mit ihrem Eventualantrag auf Bauabschlag vollständig. Nur mit ihrem Antrag auf zusätzliche Auflagen im Bereich der Meteorwasserversickerung haben sie Erfolg. Sie obsiegen damit nur zu etwa einem Viertel und haben demzufolge drei Viertel der Verfahrenskosten zu tragen. Das letzte Viertel der Verfahrenskosten hat die Beschwerdegegnerin zu tragen. Die Verfahrenskosten werden auf eine Pauschalgebühr von Fr. 1'600.-- festgelegt. Darin ist der