Schliesslich fordern die Beschwerdeführenden unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Firma G.________ AG, die Wasserqualität müsse mit einem Überwachungsprogramm vor, während und nach der Bauphase ermittelt werden. Ein solches Überwachungsprogramm kann allerdings gestützt auf das öffentliche Recht nur dann verlangt werden, wenn öffentliche Wasserfassungen betroffen sind. Dies ist hier nicht der Fall. Wünscht der Eigentümer einer privaten Quellfassung ein solches Überwachungsprogramm, so hat er dies auf dem Zivilrechtsweg zu erwirken. 7. Zusammenfassung und Kosten