i) Weiter sind auch die drei andern Hinweise des GSA als Auflage in die Baubewilligung aufzunehmen: Der Schlammsammler muss einen Innendurchmesser von mindestens 80 cm aufweisen und er ist mit einem ungelochten, dichten Schachtdeckel zu verschliessen. Der Mindestdurchmesser von 80 cm ist für eine genügende Zugänglichkeit erforderlich. Der dichte Schachtdeckel ist erforderlich, damit nicht anderes Oberflächenwasser via Schlammsammler in den Sickerschacht gelangt.