Dieses Abwasser ist als Folge der oft intensiven Nutzung dieser Flächen häufig erheblich verschmutzt. Das GSA verlangt deshalb nach seiner neueren Praxis, die es in seinem Informationsbulletin 3/2003 bekannt gemacht hat, dass Regenabwasser von begehbaren Attika-Flächen, Dachterrassen und Balkonen wie verschmutztes Regenabwasser zu behandeln ist. Dies bedeutet, dass es nur über eine Versickerungsanlage des Typs a (mit Oberbodenpassage) versickert werden darf oder, wenn dies nicht möglich ist, der Kanalisation zugeführt werden muss.