In den Versickerungsrichtlinien des GSA wird das Regenabwasser von begehbaren Flachdächern und Balkonen nicht speziell erwähnt. Erwähnt werden einerseits „Dachflächen in Wohn- und Landwirtschaftszonen“ und „Reinabwasser wie Brunnen-, Sicker-, Grund- und Quellwasser“, bei denen auch eine Versickerungsanlage des Typs b (ohne Oberbodenpassage) zur Anwendung kommen darf.