angegebene Abstand von einem Meter zwischen Unterkante Betonkiesschüttung und Grundwasserspiegel strikte eingehalten werde. Der Durchmesser des Schlammsammlers betrage gemäss Ausführungsplan nur 60 cm. In den Versickerungsrichtlinien des GSA sei ein Mindestdurchmesser von 80 cm vorgeschrieben. Ausserdem dürfe der Schlammsammler im Gegensatz zum Ausführungsplan, der einen gelochten Deckel vorsehe, nur mit einem dichten Schachtdeckel versehen werden. g) In den Versickerungsrichtlinien des GSA wird das Regenabwasser von begehbaren Flachdächern und Balkonen nicht speziell erwähnt.