des Typs b ab unterkant der Versickerungsanlage bis zum höchsten Grundwasserspiegel eine natürlich gewachsene ungestörte vertikale Filterstrecke von mindestens einem Meter vorhanden sein. Dies dürfte gemäss Ausführungsplan knapp zutreffen, sofern der im Plan 6 Kantonale Gewässerschutzverordnung vom 24. März 1999 (BSG 821.1) 7 Dekret über das Baubewilligungsverfahren vom 22. März 1994 (BSG 725.1) 12