Das Rechtsamt hat zudem zur Frage der Versickerung einen Fachbericht des GSA eingeholt. Das GSA hat ausgeführt, über den Sickerschacht des Typs b - also ohne Oberbodenpassage - dürfe gemäss den „Richtlinien über das Versickern von Regen- und Reinabwasser (Verfahren und technische Hinweise, Ausgabe 1999)“ (im Folgenden: Versickerungsrichtlinien) ausschliesslich Dachwasser versickert werden.