Die Versickerung im Sickerschacht sei nur für unverschmutztes Regenabwasser zulässig, also nur für dasjenige vom Dach. Das Regenabwasser von der Dachterrasse, von Balkonen und von der Einstellhalle und dem Besucherparkplatz dürfe nach den kantonalen Richtlinien und der Stellungnahme des von ihnen beauftragten Geologen nur über eine natürlich gewachsene Filterstrecke von mindestens 1 m Stärke geschehen.