verwendet werden (Ziff. 6) und drittens muss die Bemessung und Ausführung der Liegenschafts- und Grundstücksentwässerung den Normen SN 592000 und SIA 190 zu entsprechen (Ziff. 7). e) Die SN 592000 und die SIA-Norm 190 halten den Stand der Technik auf dem Gebiet der Abwasserentsorgung fest. Weitere Anforderungen können bei einem Baugrundstück im Gewässerschutzbereich B gestützt auf öffentliches Recht nicht gestellt werden. Die von der Gemeinde verfügten Auflagen sind somit genügend. Die Beschwerde ist in diesem Punkt abzuweisen.