Das Gebiet D.________strasse sei bereits weitgehend überbaut. Die Neuüberbauung der Parzelle E.________ habe deshalb keine spürbaren Auswirkungen. Der Grundwasserspiegel liege zudem rund 3 m unter dem gewachsenen Terrain. Das Bauvorhaben reiche nur geringfügig in den Grundwasserspiegel. Eine Beeinflussung des Grundwasserstroms könne damit ausgeschlossen werden.