Dies tun sie nicht. Welche Rügen rein privatrechtlicher Natur sind und deshalb im Baubewilligungsverfahren nicht gehört werden können, wird nachfolgend im Einzelnen zu prüfen sein. Grundsätzlich ist jedoch auf die form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten. 2. Formelle Fehler im vorinstanzlichen Verfahren?