6. Diesen Entscheid haben die Beschwerdeführenden mit Baubeschwerde vom 25. März 2005 bei der BVE angefochten. Sie beantragen, die Gemeinde Muri sei anzuweisen, im gefällten Bauentscheid der Baugesuchstellerin verbindliche Auflagen betreffend Baugrubensicherung, Grundwasserstrom, Meteorwasserversickerung und Wasserqualität zu erteilen. Eventuell sei die Gesamtbewilligung aufzuheben und der Bauabschlag zu erteilen.