5. Am 22. Februar 2005 fällte die Baupolizeibehörde von Muri den Gesamtbauentscheid: Sie erteilte die Gesamtbaubewilligung, welche neben der Baubewilligung auch die Gewässerschutzbewilligung, die Befreiung von der Schutzraumpflicht und die Anschlussbewilligungen für Wasser und Elektrizität enthielt. Die Bewilligung ist mit verschiedenen Nebenbestimmungen verknüpft. U.a. wurden die im Amtsbericht Gewässerschutz formulierten Bedingungen und Auflagen als verbindlich erklärt.