4. Am 10. Dezember 2004 erstellte das „Geologische Büro F.________“ ein Gutachten zur Versickerung des Regenabwassers. Es kam zum Schluss, dass die vom Gesetz geforderte Versickerung des unverschmutzten Meteorwassers wegen Platzmangels nicht flächig geschehen könne. Es müsse deshalb in einen Sickerschacht eingeleitet und punktförmig versickert werden. Mit einer Analyse des Baugrundes erhob das geologische Büro den Grundwasserspiegel: Dieser lag 3,0 m unter der Erdoberfläche. 3