1. Am 30. Juni 2004 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Gemeinde Muri ein Baugesuch für folgendes Bauvorhaben ein: „Abbruch des unbewohnten Einfamilienhauses Nr. 51, der Gartenhalle 51a und der Einzelgarage 51b; Neubau eines Dreifamilienhauses (2 Vollgeschosse mit Flachdach plus Attikageschoss mit Pultdach) und einer unterirdischen Einstellhalle (für 6 PW und 16 Velos) mit Ein-/Ausfahrt auf den D.________weg.“ Das Baugrundstück (Muri-Gbbl.-Nr. E.________) liegt in der Wohnzone W2.