1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Bern vom 30. März 2004 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400.00 werden der Beschwerdeführerin und Frau L.________ je zur Hälfte, ausmachend je Fr. 700.00, auferlegt. Separate Zahlungseinladungen folgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Beschwerdeführerin und Frau L.________ haben den Beschwerdegegnern die Parteikosten von Fr. 2'992.00 je zur Hälfte, ausmachend je Fr. 1'496.00, zu bezahlen. IV. Eröffnung