Die verfügte Wiederherstellungsmassnahme, das heisst die Wiederherstellung der Wohnnutzung, ist zudem geeignet, die angestrebten Ziele, die Erhaltung von Wohnraum sowie die Durchsetzung des Verbots von Massagesalons in Wohnzonen, zu erreichen. Es sind auch keine milderen Massnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele möglich. 6. Zusammenfassung