So haben beispielsweise Freier in den Hauseingängen der Nachbarliegenschaften und in der Physiotherapiepraxis der Liegenschaft P.________strasse 99 mehrmals nach dem Sexsalon gesucht19. Der Betrieb des Massagesalons führt somit zu Einwirkungen auf die umliegenden Liegenschaften, die mit dem ruhigen und gesunden Wohnen grundsätzlich nicht vereinbar sind. Eine Bewilligung des Massagesalons hätte zur Folge, dass weitere Sexbetriebe dieser Art in dieser Zone entstehen würden. Dadurch würde der Zweck von Art. 17 Abs. 1 BO, Wohnraum in stark gemischten Stadtgebieten zu sichern, in Frage gestellt.