gewerbliche Nutzungen sowohl in den Wohnzonen Wa und Wb als auch in den gemischten Wohnzonen Wga und Wgb unzulässig sind. Der Zweck dieser Vorschriften ist dabei für Wohnzonen und gemischte Wohnzonen der gleiche, das heisst es geht darum, gewerbliche Nutzungen, welche die Wohnnutzung stören, zu verhindern und das ruhige und gesunde Wohnen zu gewährleisten. Für die Definition des störenden Gewerbes ist es somit unbeachtlich, ob sich der fragliche Betrieb in einer Wohnzone mit einem hohen Wohnanteil oder in einer gemischten Wohnzone mit einem Mindestwohnanteil von 50 % befindet.