d) Die Stadt Bern macht geltend, der Betrieb eines Massagesalons habe erfahrungsgemäss materielle und ideelle Immissionen zur Folge, welche hauptsächlich nachts zu erwarten und mit der Wohnnutzung nicht mehr vereinbar seien. Die Anwohnerinnen und Anwohner würden durch diese Immissionen erheblich gestört, so dass eine genügende Wohnqualität nicht mehr gewährleistet sei. Es bestehe die unmittelbare Gefahr, dass der fragliche Massagesalon weitere Etablissements dieser Art im Quartier hervorrufe. Dies würde zu einer schleichenden, unerwünschten Beeinträchtigung der Wohnqualität im ganzen Quartier führen.