14 BVR 1995 S. 527 E. 4a 10 allerdings nicht überdurchschnittlich durch Immissionen belastet. Dem fraglichen Quartier kann der Wohncharakter nicht abgesprochen werden. An der Erhaltung der zentrumsnahen, gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erschlossenen und relativ preisgünstigen Wohnungen besteht deshalb trotz der Immissionsbelastung ein erhebliches öffentliches Interesse. Weitere Gründe, weshalb im vorliegenden Fall ein privates Interesse bestehen sollte, welches das öffentliche Interesse eindeutig überwiegt, macht die Grundeigentümerin der fraglichen Liegenschaft nicht geltend.