Die verkehrsexponierte Lage der fraglichen Wohnung vermag Frau L.________ bei der Begründung ihres privaten Interesses nicht zu helfen. Lärm- und Geruchsimmissionen gehören heutzutage zum städtischen Alltag. Würden Umnutzungen von Wohnungen an den zahlreichen stark befahrenen Strassen ohne weiteres zugelassen, so hätte dies einen grossen Verlust an dringend benötigtem preisgünstigem Wohnraum zur Folge14. Die an der stark befahrenen, mehrspurigen P.________strasse gelegene Liegenschaft ist zweifellos erheblich, im Vergleich mit anderen städtischen Wohnungen an wichtigen Verkehrsachsen 12 BVR 1992 S. 489 E. 2a 13 BVR 1995 S. 527 E. 3