Es ist eine unbestrittene Tatsache, dass in der Stadt Bern unverändert ein erheblicher Mangel namentlich an preisgünstigen Wohnungen besteht. Aus den unbestritten gebliebenen Erwägungen der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid geht hervor, dass der Leerwohnungsbestand in der Stadt Bern in den vergangenen 10 Jahren konstant weniger als 1 % des Wohnungsbestands betrug. Im Jahr 2003 belief sich der Leerwohnungsbestand auf 0,29 %. Für das reibungslose Funktionieren des Wohnungsmarktes wird im allgemeinen ein Leerwohnungsbestand von 1 – 1,5 % 11 BVR 1995 S. 527 E. 2a 9