a) Nach Art. 40 Abs. 1 BauG sind Bauentscheide mit Baubeschwerde bei der BVE anfechtbar. Laut Art. 49 Abs. 1 BauG können Wiederherstellungsverfügungen nach Art. 45 bis 48 BauG ebenfalls mit Beschwerde bei der BVE angefochten werden. Der angefochtene Entscheid wird zwar einzig damit begründet, das Vorhaben widerspreche der Vorschrift von Art. 4 Abs. 2 WERG. Im vorliegenden Fall hat jedoch die Grundeigentümerin der Liegenschaft P.________strasse 97 ein nachträgliches Baugesuch und ein Gesuch nach WERG eingereicht. Leitverfahren war dabei das Baubewilligungsverfahren (Art. 5 Abs. 1 KoG8). Dementsprechend beinhaltet das Dispositiv der angefochtenen Verfügung einen Bauentscheid nach Art.