6. Frau L.________ beantragt, der Bauabschlag und die Wiederherstellungsverfügung seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass die Nutzung des "Objektes" bewilligungsfrei sei. Eventualiter seien der Bauabschlag und die Wiederherstellungsverfügung aufzuheben und die Baubewilligung sei zu erteilen. Zur Begründung bringt sie die gleichen Argumente vor wie die Beschwerdeführerin.