Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet5, bejahte die Zuständigkeit der BVE für die Beurteilung der Beschwerde. Es beteiligte Frau L.________ als Baugesuchstellerin und Grundeigentümerin von Parzelle Bern GBBl. Q.________ von Amtes wegen am Verfahren und führte den Schriftenwechsel durch.