c) Die Hinweistafel auf das Restaurant im I.________ wurde gemäss Auskunft der Gemeinde widerrechtlich angebracht und musste deshalb in der Zwischenzeit entfernt werden. Die Gemeinde hat für die Beseitigung des widerrechtlichen Zustandes gesorgt und will keine ständige, vom Gesetz abweichende Praxis zulassen. Damit kann sich der Beschwerdeführer nicht auf eine Gleichbehandlung im Unrecht berufen. d) Zusammenfassend steht fest, dass die Beschwerde abzuweisen und der Bauabschlag der Vorinstanz zu bestätigen ist.