d) Die BVE hat sich am Augenschein vom 15. Juni 2004 selber einen Eindruck vor Ort verschafft. Sie kann sich der Beurteilung durch das SVSA anschliessen. Die vorgesehene Reklametafel könnte zu Verwechslungen mit den bestehenden Signalen führen und deren Wirkung herabsetzen, insbesondere für die von Bern herkommenden Fahrzeuge. Das ist aus dem beigelegten Foto8 ohne Weiteres ersichtlich. Auch die Wirkung des Fussgängerstreifens würde herabgesetzt. Das Vorhaben verstösst gegen Vorschriften der Verkehrssicherheit (Art. 96 Abs. 1 SSV beziehungsweise Art. 96 Abs. 1 Bst.