7 Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG; SR 741.01) 6 verkehrsablenkend, insbesondere für die von Bern herkommenden Fahrzeuge. Durch die unmittelbare Nähe der verkehrsablenkenden Reklame zum bestehenden Fussgängerstreifen würden die Fussgänger, die die Strasse überquerten, in erhöhtem Masse gefährdet. Das SVSA hat anlässlich des Augenscheins vom 15. Juni 2004 seine Beurteilung vor Ort erläutert.