Die Gemeinde hat das für Fragen der Verkehrssicherheit zuständige SVSA zum ursprünglichen Baugesuch beigezogen5. Das abgeänderte Projekt vom 21. Januar 2004 sieht neu einen Strassenabstand von 5 m (statt 3 m) vor und verzichtet auf die Aufschrift "200 m ". Nur der Verzicht der Aufschrift "200 m " bezieht sich auf einen Einwand des SVSA. Den anderen Bedenken des SVSA, insbesondere denjenigen bezüglich Verkehrssicherheit, hat die Projektänderung nicht Rechnung getragen. Ein erneuter Beizug des SVSA war nicht mehr zwingend nötig. Auch diesbezüglich leidet das vorinstanzliche Verfahren nicht an einem formellen Mangel.