3 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (Baubewilligungsdekret, BewD; BSG 725.1) 4 der allgemeinen Bestimmung von Art. 21 Abs. 1 Bst. c VRPG4, wonach auf die Anhörung von Parteien verzichtet werden kann, soweit deren Begehren entsprochen wird. Umso mehr muss es in solchen Fällen möglich sein, einem publizierten Bauvorhaben schon vor Ablauf der Einsprachefrist den Bauabschlag zu erteilen, wenn sich in der Zwischenzeit ergeben hat, dass die Baubewilligung sowieso nicht erteilt werden kann.