1. Der Beschwerdeführer betreibt das Schloss E.________ beim Bahnhof F.________ in Konolfingen. Das Hotel liegt ca. 200 m von der Hauptstrasse (D._______strasse) entfernt. Der Beschwerdeführer möchte die Gäste bei der Abzweigung von der D.________strasse mit einer Reklametafel auf das Hotel beziehungsweise den Weg dahin aufmerksam machen. Zu diesem Zweck reichte er am 8. Dezember 2003 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für eine "Hauptanschrift freistehend" auf Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Kernzone 2. Am 21. Januar 2004 änderte er das Projekt geringfügig ab (Strassenabstand neu 5 m statt 3 m;