vereinigte die Beschwerdeverfahren gegen den angefochtenen Entscheid, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Danach führte es mit sämtlichen Verfahrensbeteiligten einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch und holte beim AGR, Abteilung Bauen, einen baupolizeilichen Fachbericht ein. Das AGR kam in seinem Bericht zum Schluss, dass die geplante Anhebung des Dachs eine Aufstockung und die Errichtung des Wintergartens auf der Nordseite eine Wohnraumerweiterung darstellten. Das Rechtsamt stellte den Fachbericht des AGR den Verfahrensbeteiligten zur Stellungnahme zu.