Für die BVE ist verständlich, dass eine touristische Nutzung am fraglichen Ort nicht zur Diskussion stehen kann. Die angenommene Auslastung und die möglichen Zimmerpreise erscheinen realistisch. Bei den Mietwohnungen kann die BVE die Berechnung des Kapitalisierungssatzes nachvollziehen. Die Annahmen bezüglich der maximal möglichen Mieterträge erscheinen realistisch. Das gleiche gilt für den möglichen Verkaufserlös bei Eigentumswohnungen. Das Gutachten bestätigt im Ergebnis das Privatgutachten der Beschwerdeführerin. Eine Sanierung der Dependance ist zwar bautechnisch möglich, eine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung lässt sich dadurch jedoch nicht erreichen.