Die BVE hat keinen Anlass, an der Objektivität und der Erfahrung des Gutachters zu zweifeln. Als Präsident der Gültschätzungskommission Kreis 6 (Amtsbezirk Bern), als Mitglied der eidgenössischen Schätzungskommission und als Inhaber eines Architekturbüros ist er vertraut mit der Bewertung von Liegenschaften, mit Sanierungs- und Baukostenfragen sowie mit Wirtschaftlichkeitsbeurteilungen. Da kein konkretes Sanierungsprojekt vorliegt, erscheint eine kubische Kostenschätzung als korrekt und der Sachlage angemessen. Die BVE erachtet das Gutachten daher als nachvollziehbar und überzeugend. Sie hat keine Zweifel an seinem Beweiswert und stellt daher darauf ab.