Er weist darauf hin, dass die vom Vertreter der Denkmalpflege anlässlich des Augenscheins genannten möglichen Umbau- und Sanierungskosten von Fr. 478.--/m3 bei näherer Betrachtung der erforderlichen Arbeiten nicht realistisch seien. Der Gutachter legt überzeugend dar, warum eine Nutzung als Hotel wirtschaftlich nicht in Betracht kommt. Der Hotelbetrieb E.________ sei im unteren Dreisterne-Segment anzusiedeln. Die Gäste seien mehrheitlich Geschäftsreisende, Handwerker oder Chauffeure. Eine touristische Vermarktung stehe an dieser Lage zwischen Strasse und Eisenbahn, weit weg von touristischen Attraktivitäten, nicht zur Diskussion. Er führt dazu Folgendes aus: