Das bedeutet, dass Fundamente, Balkenlagen, Rieg und Dachkonstruktion allenfalls weiterverwendet werden können. Teile davon müssten aber auch saniert, repariert oder ersetzt werden. Der Dachaufbau ab Sparrenlage, der Bodenaufbau ab Balkenlage, die Fassaden, Fenster, Jalousien und die Spenglerarbeiten müssten komplett ersetzt werden. Treppen, Innentüren, Bodenbeläge, Gipser-, Maler- und Schreinerarbeiten usw. könnten 24 vgl. gemäss Schreiben der Beschwerdegegnerin vom 13. März 2007 ca. Fr. 4'000 pro Jahr (inklusive der Arbeit der Burgerräte) 25 BVR 1996 S. 68 E. 4c S. 78 26 BVR 1996 S. 68 E. 4d 11