Laut Auskunft der Denkmalpflege gehören zu den dringendsten Sanierungsarbeiten die Sanierung des Dachstuhls sowie die Erneuerung der Dacheindeckung und der Spenglerarbeiten, damit das Gebäude vor dem weiteren Zerfall bewahrt werden kann. Die Beschwerdeführerin beziffert die Kosten dieser Sanierungsarbeiten auf ungefähr Fr. 400'000.00. Sie belegt diese Zahl jedoch nicht durch Offerten. Die BVE hält diese Kostenschätzung aufgrund ihrer Erfahrung in vergleichbaren Fällen für zu hoch. Auf weitere Abklärungen kann allerdings verzichtet werden.