b) Laut den Offerten, die die Beschwerdeführerin eingereicht hat, betragen die Abbruchkosten etwa Fr. 40'000. Zudem rechnet die Beschwerdeführerin mit Fr. 5'000 für die Wiederherstellung des Terrains. Insgesamt muss also mit Kosten von insgesamt etwa Fr. 45'000 gerechnet werden.