Die Beteiligten konnten Bemerkungen und Ergänzungen zum Protokoll anbringen und die Denkmalpflege reichte einen Bericht über den denkmalpflegerischen Wert des Gebäudes ein. Das Rechtsamt erkundigte sich bei der Beschwerdeführerin nach den Kosten für den Abbruch des Gebäudes und nach den Kosten für die dringendsten Sanierungsarbeiten. Anschliessend erhielten die Beteiligten Gelegenheiten, Schlussbemerkungen einzureichen. Das Rechtsamt nahm das Beweisverfahren wieder auf und holte ein Gutachten über den Bauzustand des Gebäudes sowie zum voraussichtlichen Sanierungsaufwand ein. Die Beteiligten erhielten Gelegenheit zur Stellungnahme.